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   BPatG, 21.03.2018 - 6 Ni 13/16 (EP)   

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BPatG, 21.03.2018 - 6 Ni 13/16 (EP) (https://dejure.org/2018,24366)
BPatG, Entscheidung vom 21.03.2018 - 6 Ni 13/16 (EP) (https://dejure.org/2018,24366)
BPatG, Entscheidung vom 21. März 2018 - 6 Ni 13/16 (EP) (https://dejure.org/2018,24366)
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  • BGH, 20.03.2012 - X ZR 58/09

    Patentfähigkeit eines Systems zur Hämofiltration vor dem Hintergrund der Neuheit

    Auszug aus BPatG, 21.03.2018 - 6 Ni 13/16
    Die mit Schriftsatz vom 15. Dezember 2017 erweiterte Klage ist, nachdem die Beklagte der hierin liegenden Klageänderung (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2012 - X ZR 58/09, Rn. 43 [juris], sowie Urteil vom 19. Juli 2011 - X ZR 25/09, Rdn. 9 [juris]; Benkard/Hall/Nobbe, PatG, 11. Aufl., § 82 Rn. 24; Busse/Keukenschrijver, PatG, 8. Aufl., § 82 Rn. 32; Schulte/Voit, PatG, 10. Aufl., § 81 Rn. 70, jeweils m. w. N.) nicht widersprochen, sondern sich auf sie in der mündlichen Verhandlung eingelassen hat, nach § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. §§ 263, 267 ZPO zulässig.
  • BGH, 13.09.2016 - X ZR 64/14

    Datengenerator - Patentnichtigkeitssache: Verteidigung des Streitpatents nur mit

    Auszug aus BPatG, 21.03.2018 - 6 Ni 13/16
    2.2 Weitere angegriffene erteilte Ansprüche Die weiteren Patentansprüche des Hauptantrags bedürfen keiner detaillierten Prüfung, weil die Beklagte sowohl schriftsätzlich als auch in der mündlichen Verhandlung zu erkennen gegeben hat, dass sie den Hauptantrag als geschlossenen Anspruchssatz versteht und das Streitpatent nur in der Reihenfolge des Hauptantrags und der Hilfsanträge jeweils als Ganzes verteidigt (vgl. BGH, GRUR 2017, 57 - Datengenerator; BGHZ 173, 47 - Informationsübermittlungsverfahren II).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 21.03.2018 - 6 Ni 13/16
    2.2 Weitere angegriffene erteilte Ansprüche Die weiteren Patentansprüche des Hauptantrags bedürfen keiner detaillierten Prüfung, weil die Beklagte sowohl schriftsätzlich als auch in der mündlichen Verhandlung zu erkennen gegeben hat, dass sie den Hauptantrag als geschlossenen Anspruchssatz versteht und das Streitpatent nur in der Reihenfolge des Hauptantrags und der Hilfsanträge jeweils als Ganzes verteidigt (vgl. BGH, GRUR 2017, 57 - Datengenerator; BGHZ 173, 47 - Informationsübermittlungsverfahren II).
  • BGH, 19.07.2011 - X ZR 25/09

    Prüfung eines Patentanspruchs für Heizungsrohre

    Auszug aus BPatG, 21.03.2018 - 6 Ni 13/16
    Die mit Schriftsatz vom 15. Dezember 2017 erweiterte Klage ist, nachdem die Beklagte der hierin liegenden Klageänderung (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2012 - X ZR 58/09, Rn. 43 [juris], sowie Urteil vom 19. Juli 2011 - X ZR 25/09, Rdn. 9 [juris]; Benkard/Hall/Nobbe, PatG, 11. Aufl., § 82 Rn. 24; Busse/Keukenschrijver, PatG, 8. Aufl., § 82 Rn. 32; Schulte/Voit, PatG, 10. Aufl., § 81 Rn. 70, jeweils m. w. N.) nicht widersprochen, sondern sich auf sie in der mündlichen Verhandlung eingelassen hat, nach § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. §§ 263, 267 ZPO zulässig.
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